Turnierwesen

Turnieraufsichtsschulungen 2023 abgeschlossen

Formular für Vereine zum ausfüllen

am PC und speichern.

Das Formular von Feldverweisen (FAD) ist bei Turnieren von der Turnieraufsicht unmittelbar nach Turnierende an folgende E- Mailadressen zu senden.

Bei Vereinsturnieren an Michael Bährend   " mgv.baehrend@t-online.de"

bei Meisterschaftsturnieren (Sparkassen Junior Cup) an Rainer Konrad  "konradtamm@gmx.de"oder an das wfv Postfach von den genannten Personen.

11.08.2014 - Formulare für Turnieraufsichten


Damit die Geschulten Personen nicht lange nach den erforderlichen Formulare zur Durchführung einer Turnieraufsicht suchen müssen, sind diese komplett in einer PDF-Datei nachfolgend hinterlegt.

Formulare zum ausfüllen am PC und speichern.

Bericht angetretene Schiedsricher

Verweis wfv Homepage

Quittung TA


Formulare zum herunterladen

Spielpläne-Zahlenschlüssel

Gesetzliche Regelung

Fussball bei Gewitter

Turniere nach dem 30.06.des Spieljahres (Saisonende)


Mitteilung zu den Feldturnieren:

Saisonende ist der 30.06. des lfd. Spieljahres. Beginn der Neuen Saison ist der 01.07. des jeweiligen Jahres. Bei der Planung von Turnieren im Juli ist die Ausführungsbestimmung zu § 18 Absatz 1 der Jugendordnung zu beachten:

In der Zeit bis zum 31. Juli stattfindende Jugend-Pokalturniere gelten als noch zum alten Spieljahr gehörend.

Nicht genehmigt werden Turniere zu folgenden Terminen:


1.) Tag des Mädchenfußball  - immer am Ersten Juliwochenende an den    daran beteiligten Altersstufen E - C,

2.)  VR-Tag des Talents     01/02.04.2023   E-Junioren

3.)  VR- Talentiade             10/11.12.2022   D-Junioren

4.)  Hallenbezirksmeisterschaften  Vorrunde an den daran beteiligten Altersstufen E - C,

5.) Es werden keine Turniere genehmigt in dessen Rahmen Pflichtspiele angesetzt sind.


Es wird gebeten, dass bei der Planung von Jugendturnieren, den Punkt 6 Abs. 8 (Teilnahmeberechtigung) der Allgemeinen Durchführungsbestimmungen für Turniere zu beachten.

Mannschaften in denen Spieler verschiedener Vereine eingesetzt werden sollen (Fußballschulen usw.), dürfen grundsätzlich nicht teilnehmen, ausgenommen sind genehmigte Spielgemeinschaften. Ausnahmen können nur auf begründeten Antrag vom Verbandsspielausschuss genehmigt werden.